Herzlich Willkommen beim Württembergischen Rollsport- und Inline-Verband e.V.

Mitgliedschaft und Beiträge

Mitgliedschaft - Auszug aus der Satzung:

1. Der Erwerb der Mitgliedschaft im WRIV setzt voraus, dass der Verein Mitglied im WLSB ist, sich verpflichtet, Satzungen und Ordnungen des WRIV und der übergeordneten Verbände anzuerkennen und seine Satzung dem Vereins- und Steuerrecht entspricht.

2. Der Verein reicht sein Aufnahmegesuch durch seinen vertretungsberechtigten Vorstand - unter Vorlage der Satzung - bei der/dem WRIV-Präsidenten/In ein, die/der die vorläufige Mitgliedschaft und Zulassung zum Wettkampf- und Spielbetrieb verfügen kann

3. Über die endgültige Mitgliedschaft entscheidet das WRIV-Präsidium.

Austritt: Der Austritt kann nur durch einen eingeschriebenen Brief vom vertretungsberechtigten Vorstand bis spätestens 30.06. an den/die Präsidenten/In zum Ende des Kalenderjahres erklärt werden. Bei wirksamem Austritt haftet der ausgetretene Verein für die Bezahlung der noch offenen Verbandsabgaben und sonstige Rückstände

Beiträge:

  • Die Mitgliedschaft kostet ab dem Jahr 2020 7,50 EUR/Jahr je gemeldetem Vereinsmitglied
  • der Mindestbeitrag beträgt 60 EUR
  • die einmalige Aufnahmegebühr im 1. Jahr 60 EUR

Hinweis für neue Vereine:

  1. der Verein muss auch beim Württ. Landessportbund gemeldet sein
  2. beachten Sie bei der Vereinsgründung alle wichtigen Vorgaben bzgl. Satzungsinhalte, Gemeinnützigkeit, Gründungsversammlung etc.

Für weitere Auskünfte steht Ihnen die Geschäftsstelle zur Verfügung.

Die Meldung muss jeweils bis zum 31. Januar des Sportjahres eingehen. Empfehlenswert ist es, die Meldung zeitgleich mit der Meldung zum WLSB durchzuführen.

Für verspätet eingegangene Meldungen wird ein Aufschlag zur Beitragsrechnung von 10% bis 15% je nach Dauer der Säumis erhoben (mindestens jedoch EUR 10,00).

Müssen wir nach dem 28.02. die Mitgliedszahlen schätzen, so ziehen wir die Zahl der Mitglieder für das Vorjahr heran. Auf die Zahl der Mitglieder erfolgt ein Aufschlag von 25%.  Auf die Beitragsrechnung erfolgt ein Aufschlag in Höhe von 10% (mindestens jedoch EUR 25,00).

Die Beitragsrechnung wird in der Regel Mitte/Ende April an die Verein gesendet.

Die Beitragsrechnung ist zum 30.05. eines jeden Jahres fällig.

Bei Zahlungsverzug werden ein Verspätungszuschlag, eine Mahngebühr und ggf. eine Strafgeführ erhoben die Abhängig von der Dauer der Verspätung ist und zwischen EUR 25,00 und EUR 250,00 liegt. Eine sofortige Sperre aller Sportler eines säumigen Vereins bei Zahlungsverzug über den 30.06. tritt in Kraft, die mit vollständiger Begleichung des Mitgliedsbeitrags sowie der Säumniszuschläge wieder endet.